Leistungen

Leistungen



Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in

l der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Beratung und Betreuung,
l der Schaffung umweltschonender, sicherer und ergonomischer Arbeitsverfahren und
l der Überprüfung des Qualitätsmannagments,
l der Gesunderhaltung und Motivation der Mitarbeiter.

Wir bieten:

l Durch flexible Konzeptionen individuelle Anpassung an die Gegebenheiten Ihres Unternehmens
l Fachkompetenz durch ständige Weiterbildung und Erfahrungsaustausch

Hinweis:

Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter
bei Arbeitsplatzwechsel und besonderen Arbeitsbedingungen
§§ 12, 14 ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
§9 BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
Brandschutzschulungen
Ausbildung zum/r Gabelstaplerfahrer/in gem. BGV D 27 / BGG 925
inkl. Schulungsunterlagen und Fahrausweis
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen

Der Gesetzgeber fordert, dass Mitarbeiter jährlich und unter bestimmten Umständen unterwiesen werden.
Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Vorgaben trägt der Arbeitgeber.

Auch hierzu bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an!


Warum müssen Unternehmerinnen und Unternehmer die Versicherten in ihrem Betrieb unterweisen?
 
Die Unterweisung ist das Instrument für Unternehmer, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkret über die sichere und gesundheitsgerechte Ausführung ihrer Tätigkeiten an ihrem Arbeitsplatz zu informieren. Die Unterweisung bezweckt, dass die Versicherten die vorgesehenen Maßnahmen kennen und anwenden, die der Unternehmer in seiner Gefährdungsbeurteilung ermittelt hat. Die Grundlage für die Themen und Inhalte einer Unterweisung sind demnach die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, vorhandene Betriebsanweisungen sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen und Handlungsweisen.

Eines ist klar: Jeder Arbeitsplatz und jeder Mensch ist anders. Deshalb ist es notwendig, Unterweisungsinhalte arbeitsplatz- und aufgabenbezogen individuell aufzubereiten.

Die Unterweisung trägt darüber hinaus zur Rechtssicherheit bei. Neben der Gefährdungsbeurteilung ist sie ein weiteres Werkzeug, mit dem Unternehmer ihren verantwortlichen Umgang mit dem Thema Arbeitssicherheit verlässlich dokumentieren. Sollte dennoch etwas passieren, hilft die Unterweisung, das persönliche Haftungsrisiko des Unternehmers zu begrenzen.

Auszug von der BGW Internetseite www.bgw-online.de

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